Die Achtung der Menschenrechte ist ein elementarer Grundsatz menschlichen Zusammenlebens. Menschenverachtende Arbeitsverhältnisse und -bedingungen widersprechen diesem Grundsatz. Bei der Ausgestaltung unserer Handelsbeziehungen achten wir auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards. Als Voraussetzung jeder Geschäftsbeziehung verpflichten wir unsere Lieferanten im eigenen Umfeld sowie bei deren Subcontractoren*, die folgenden Bedingungen als elementare Rechte für die Beschäftigten einzuhalten:
Die Lieferanten und ihre Sublieferanten
erklären sich damit einverstanden, dass das Befolgen dieser
Mindestanforderungen kontrolliert werden kann, sei es durch B&T
Technology GmbH oder durch unabhängige Organisationen. Jeder
Verstoß gegen diese Mindestanforderungen, der uns bekannt wird,
kann zur Einstellung der Geschäftsbeziehung führen.
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